Das Interesse der gegnerischen Haftpflichtversicherung bei einem Unfall:

Auch wenn die „Telefonstimme“ der Haftpflichtversicherung des unfallgegnerischen Fahrzeugs vollumfängliche und problemlose Regulierung des Unfallschadens verspricht, so ist doch das einzige Interesse der gegnerischen Haftpflichtversicherung, so wenig Geld wie möglich zur Regulierung Ihres Schadens aufzuwenden. Leider kommen oftmals die Haftpflichtversicherer, trotz vorheriger mündlicher Zusicherung, Ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur vollständigen Regulierung des Unfallschadens nicht nach.

Ihre gesetzlichen verbrieften Rechte im Falle eines Unfallhaftpflichtschadens:

  • die Durchsetzung aller Ihrer Schadensersatzforderungen
  • Feststellung der Schadenshöhe
  • Durchsetzung Ihrer Wertminderung und
  • Verhinderung von evtl. Kürzungen der Versicherung bei den angefallenen Reparaturkosten
  • Nutzungsausfallentschädigung / Erstattung von Mietwagenkosten

Wir haben nur ein Ziel:

Für Sie als Geschädigten sämtliche Ihnen zustehenden Ansprüche von der gegnerischen Haftpflichtversicherung einzufordern und diese auch durch zu setzen. Wir nehmen Ihnen sämtliche Arbeit ab und stellen sicher, dass alle ihre Ansprüche geltend gemacht und zur Auszahlung gebracht werden.

Leider besteht gerade bei unverschuldeten Verkehrsunfällen, bei eigener Anspruchsgeltendmachung, ein großes Risiko, dass durch die gegnerische Versicherung nicht alle Schadenersatzansprüche vollständig reguliert werden.

Sind Sie bei einem Verkehrsunfall verletzt worden?

Im Falle einer Verletzung einer unfallgeschädigten Person bzw. der dortigen Fahrzeuginsassen besteht Anspruch auf Schmerzensgeld, Ersatz der Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Übernahme von Unterhaltsverpflichtungen sowie evtl. Anspruch auf Ersatz für Kosten von Umschulungsmaßnahmen, Kuren oder sonstigen Aufwendungen.

Wir sind Ihr fachkompetenter Partner zur Sicherung Ihrer Rechte und Interessen, auch und gerade bei Verletzungen.

Unfall im Ausland oder mit einem ausländischen Fahrzeug in Deutschland

Bei der besonderen Fallkonstellation mit Auslandsberührung, sei es im Ausland oder sei es im Inland mit einem ausländischen Fahrzeug, stellen wir sicher, dass auch in diesen Fällen die Ihnen zustehenden Ansprüche zeitnah und vollständig reguliert werden.

Bei Unfällen im Ausland ist besonders ausländisches Schadensrecht zu beachten, da dieses nicht immer identisch mit dem deutschen Schadensrecht ist.

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Im Regelfall haben Sie durch die Abwicklung eines unverschuldeten Verkehrsunfalls durch einen Rechtsanwalt keine Rechtsanwalts-kosten zu tragen.

Im Haftpflichtschadensfall müssen die Kosten des Rechtsanwalts von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden.

Für die Fälle der außergerichtlichen Schadensgeltendmachung und Regulierung haben Sie daher keine Kosten zu befürchten.